Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Nutzung von Brala als Software-as-a-Service. Der Vertrag kommt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB zustande. Es gilt ausschließlich die deutsche Fassung.
§ 1 · Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Überlassung der Webanwendung Brala zur Nutzung über das Internet zwischen Yannick Seidel, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Brala, Wolfshöhe 28, 04668 Grimma (nachfolgend „Anbieter“), und seinen Kunden.
- Der Vertrag kommt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen zustande. Mit der Registrierung erklärt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
- Diese AGB gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge zwischen den Parteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
- Vertragssprache ist Deutsch. Bei abweichenden Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
§ 2 · Vertragsgegenstand
- Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages eine Webanwendung zur Durchführung von Brandlastberechnungen nach DIN 18230 und zur Erzeugung von Berichten im Format DOCX zur Verfügung (nachfolgend „Software“). Die Software wird über das Internet zugänglich gemacht; eine Überlassung des Programmcodes oder eine Installation beim Kunden erfolgt nicht.
- Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Software in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Der geschuldete Leistungsumfang bestimmt sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs, die auf der Preisseite abrufbar ist.
- Übergabepunkt für die Leistungen des Anbieters ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Für die Verbindung zum Internet, für die eingesetzte Hard- und Software sowie für die Konfiguration seiner Endgeräte ist der Kunde verantwortlich.
- Die Software ist ein Hilfsmittel zur rechnerischen Bearbeitung. Sie erbringt keine Ingenieur-, Rechts- oder Beratungsleistung und trifft keine fachliche Entscheidung. § 9 bleibt unberührt.
§ 3 · Vertragsschluss, Registrierung und Zugangsdaten
- Die Darstellung der Tarife auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
- Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er den Registrierungsvorgang abschließt oder im Bezahlvorgang die entgeltpflichtige Bestellung bestätigt. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs durch den Anbieter zustande, spätestens mit der erstmaligen Bereitstellung der Software für den Kunden.
- Die Pflichten des Anbieters nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB werden nach § 312i Abs. 2 BGB abbedungen.
- Der Anbieter speichert den Vertragstext nicht gesondert. Der Kunde kann diese AGB jederzeit unter brala.app/agb abrufen, ausdrucken und in wiedergabefähiger Form speichern.
- Der Kunde hat bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
- Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde unterrichtet den Anbieter unverzüglich, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung seines Zugangs bestehen. Für die Nutzung seines Zugangs haftet der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Der Anbieter darf einen Zugang sperren, wenn ein konkreter Verdacht auf missbräuchliche Verwendung der Zugangsdaten besteht oder wenn der Kunde erheblich gegen § 8 oder § 9 verstößt. Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich hierüber und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist. Hat der Kunde die Sperre zu vertreten, bleibt seine Zahlungspflicht für deren Dauer bestehen.
§ 4 · Testphase
- Neu registrierten Kunden bietet der Anbieter eine Testphase von 14 Tagen an. Sie beginnt mit der Buchung eines Tarifs nach § 5 und setzt die Hinterlegung eines gültigen Zahlungsmittels voraus. Während der Testphase steht die Software unabhängig vom gebuchten Tarif im Funktionsumfang des Tarifs Ingenieur zur Verfügung; ein Entgelt fällt in dieser Zeit nicht an.
- In der Testphase erzeugte Berichte tragen ein Wasserzeichen mit der Kennzeichnung „Testversion“. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Wasserzeichen zu entfernen, zu überdecken oder zu verändern.
- Kündigt der Kunde nicht bis zum Ablauf der Testphase, geht sie in das gebuchte entgeltpflichtige Abonnement über; die Laufzeit nach § 7 Abs. 1 beginnt mit diesem Übergang, und ab diesem Zeitpunkt wird das Entgelt des gewählten Tarifs und der gewählten Laufzeit berechnet. Die Kündigung ist jederzeit über die Verwaltungsfunktion im Kundenkonto oder in Textform an support@brala.app möglich; bei Kündigung innerhalb der Testphase entsteht kein Entgelt.
- Mit der Kündigung in der Testphase endet der Zugang zu den entgeltpflichtigen Funktionen mit Ablauf der Testphase. Für die Kundendaten gilt § 12 Abs. 4 entsprechend.
- Ein Anspruch auf eine Testphase besteht nicht. Sie kann je Kunde nur einmal in Anspruch genommen werden; ein Zahlungsmittel kann nur einmal für eine Testphase verwendet werden. Bestehen Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Mehrfachregistrierung, kann der Anbieter die Testphase ausschließen oder vorzeitig beenden; das gebuchte Abonnement beginnt dann sofort.
- Für die unentgeltliche Nutzung in der Testphase haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. § 15 Abs. 1 bleibt unberührt. Eine Mängelhaftung nach § 14 besteht insoweit nicht.
§ 5 · Tarife und Leistungsumfang
- Der Anbieter bietet die Software in den Tarifen „Architekt“ und „Ingenieur“ an, jeweils mit monatlicher oder jährlicher Laufzeit. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Preisseite in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
- Im Tarif Architekt erfolgt die Brandlastermittlung ausschließlich über pauschale Rechenwerte je Nutzungsart, die der Anbieter mit Quellenangabe hinterlegt. Das erzeugte Dokument kennzeichnet diese Grundlage. Eine objektspezifische Brandlastermittlung mit Stoffliste, geschützten Brandlasten sowie Teilflächen, Teilabschnitten und Ebenen ist dem Tarif Ingenieur vorbehalten.
- Die Auswahl des Tarifs und die Beurteilung, ob pauschale Rechenwerte für das jeweilige Bauvorhaben ausreichen, obliegt dem Kunden. § 9 bleibt unberührt.
- Änderungen des Leistungsumfangs der Tarife richten sich nach § 11. Ein unentgeltlicher Tarif wird nicht angeboten.
§ 6 · Preise, Zahlung und Verzug
- Die Nutzung im Rahmen eines entgeltpflichtigen Abonnements richtet sich nach den auf der Preisseite angegebenen Tarifen und Preisen in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
- Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG und weist keine Umsatzsteuer aus. Entfallen die Voraussetzungen des § 19 UStG, gelten die angegebenen Preise als Nettopreise, zu denen die gesetzliche Umsatzsteuer hinzutritt. Der Anbieter unterrichtet den Kunden hierüber mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform.
- Die Vergütung ist für den gewählten Abrechnungszeitraum im Voraus fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen Zahlungsdienstleister; für den Zahlungsvorgang gelten ergänzend dessen Bedingungen.
- Der Kunde sorgt dafür, dass die hinterlegte Zahlungsmethode gültig und gedeckt ist. Scheitert eine Abbuchung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, erstattet er die dem Anbieter hierdurch entstehenden Kosten.
- Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung und Ablauf einer angemessenen Frist sperren. Die Zahlungspflicht für den laufenden Abrechnungszeitraum und das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 7 Abs. 6 bleiben unberührt.
- Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.
- Der Anbieter kann die Preise mit Wirkung zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums ändern. Er teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform mit und weist dabei auf das Kündigungsrecht hin. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Kündigt er nicht, gilt der geänderte Preis ab dem folgenden Abrechnungszeitraum.
- Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 7 · Laufzeit, Verlängerung, Tarifwechsel und Kündigung
- Das Abonnement wird je nach Auswahl mit einer Laufzeit von einem Monat oder von zwölf Monaten geschlossen. Die Laufzeit beginnt mit der Freischaltung des gebuchten Tarifs.
- Das Abonnement verlängert sich jeweils um die gewählte Laufzeit, wenn es nicht bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird.
- Die Kündigung kann jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums erklärt werden, wahlweise über die Verwaltungsfunktion im Kundenkonto oder in Textform an support@brala.app. Mit Wirksamwerden der Kündigung endet der Zugang zu den entgeltpflichtigen Funktionen.
- Wechselt der Kunde während eines laufenden Abrechnungszeitraums in einen anderen Tarif oder in eine andere Laufzeit, wird der bestehende Vertrag entsprechend angepasst. Der Unterschiedsbetrag wird zeitanteilig berechnet und mit der nächsten regulären Rechnung verrechnet. Ein sich zugunsten des Kunden ergebender Betrag wird mit künftigen Forderungen verrechnet; eine Auszahlung erfolgt nicht.
- Nach Beendigung eines Abonnements endet der Zugang zu den entgeltpflichtigen Funktionen; insbesondere sind Projekte, Berechnung und Export gesperrt. Die Tarifwahl, die Kontoeinstellungen und die Hilfe bleiben erreichbar. Ein unentgeltlicher Tarif besteht nicht. Für die Kundendaten gilt § 12 Abs. 4.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder erheblich gegen § 8 oder § 9 verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht abstellt.
- Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
§ 8 · Nutzungsrechte
- Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang über das Internet für eigene Zwecke zu nutzen.
- Ein Zugang berechtigt eine natürliche Person zur Nutzung. Die gleichzeitige Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Für die Nutzung durch mehrere Personen sind weitere Zugänge zu erwerben oder eine gesonderte Vereinbarung über eine Mehrfachlizenz zu schließen. Die vorübergehende Nutzung durch einen Vertreter des berechtigten Nutzers bei dessen Verhinderung bleibt zulässig.
- Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen, bearbeiten, zurückentwickeln, Dritten zur Nutzung überlassen oder in sonstiger Weise über den vereinbarten Umfang hinaus nutzen. Die zwingenden Befugnisse nach §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt.
- Der Kunde setzt keine Verfahren ein, die geeignet sind, den Betrieb der Software zu beeinträchtigen, insbesondere keine automatisierten Abrufe, die über die übliche Nutzung hinausgehen, und keine Maßnahmen zur Umgehung von Zugangs- oder Nutzungsbeschränkungen.
- Die mit der Software erzeugten Berichte darf der Kunde uneingeschränkt für eigene Zwecke und im Verhältnis zu seinen Auftraggebern verwenden. Berichte aus der Testphase dürfen nur mit dem Wasserzeichen nach § 4 Abs. 2 weitergegeben werden.
- An Marken, Kennzeichen und sonstigen Schutzrechten des Anbieters erwirbt der Kunde keine Rechte.
§ 9 · Pflichten und fachliche Verantwortung des Kunden
- Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm eingegebenen Daten sowie für die Auswahl der zugrunde gelegten Randbedingungen allein verantwortlich.
- Die Software unterstützt den Kunden bei der rechnerischen Bearbeitung. Ergebnisse und Berichte ersetzen nicht die eigenverantwortliche fachliche Prüfung, Bewertung und Freigabe durch den Kunden oder durch die von ihm beauftragten Fachplaner. Der Kunde bleibt gegenüber seinen Auftraggebern und gegenüber Behörden allein verantwortlich.
- Der Anbieter sichert nicht zu, dass ein mit der Software erzeugtes Ergebnis den Anforderungen einer bestimmten Behörde, eines Prüfsachverständigen oder eines konkreten Bauvorhabens genügt. Der Kunde hat jedes Ergebnis vor Verwendung auf Plausibilität und fachliche Richtigkeit zu prüfen.
- In der Software hinterlegte Stoff- und Normwerte werden mit Sorgfalt gepflegt. Sie entbinden den Kunden nicht davon, im Einzelfall die Anwendbarkeit und den maßgeblichen Stand der herangezogenen Regelwerke zu prüfen.
- Der Kunde stellt sicher, dass er zur Eingabe der von ihm verarbeiteten Daten berechtigt ist und dass durch die Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden.
- Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung der Software beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme; ohne Zustimmung des Kunden erkennt er keinen Anspruch an.
§ 10 · Verfügbarkeit, Wartung, Support und höhere Gewalt
- Der Anbieter hält die Software im Rahmen des technisch und betrieblich Möglichen am Übergabepunkt nach § 2 Abs. 3 zur Nutzung bereit.
- Nicht als Beeinträchtigung der Verfügbarkeit gelten angekündigte Wartungsarbeiten, Zeiten höherer Gewalt und Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, insbesondere Störungen bei Vorleistungserbringern, im Internet oder in der Sphäre des Kunden.
- Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit in nutzungsschwachen Zeiten durch. Planbare Arbeiten mit erheblicher Auswirkung kündigt er mit angemessener Frist in der Anwendung oder per E-Mail an.
- Support leistet der Anbieter in deutscher Sprache per E-Mail an support@brala.app an Werktagen. Eine bestimmte Reaktionszeit wird nur zugesagt, soweit der gebuchte Tarif dies ausdrücklich vorsieht.
- Der Anbieter kann Vorleistungserbringer und Unterauftragnehmer einsetzen. Seine Verantwortlichkeit gegenüber dem Kunden bleibt unberührt.
- Wird eine Partei durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert, ist sie für deren Dauer von der Leistungspflicht befreit. Höhere Gewalt sind unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen sowie großflächige Ausfälle der Strom- oder Telekommunikationsversorgung. Dauert der Zustand länger als drei Monate an, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.
§ 11 · Änderungen der Leistung und dieser AGB
- Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter. Er ist berechtigt, den Funktionsumfang zu erweitern und Funktionen zu ändern, soweit der vertraglich geschuldete Leistungszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
- Beabsichtigt der Anbieter, den Funktionsumfang wesentlich einzuschränken, teilt er dies mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
- Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung oder an geänderte technische oder betriebliche Gegebenheiten erforderlich ist, die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht berührt und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Solche Änderungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen; auf diese Rechtsfolge und auf sein Kündigungsrecht weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Im Fall des Widerspruchs endet der Vertrag mit Ablauf des laufenden Abrechnungszeitraums.
- Änderungen, die über Absatz 3 hinausgehen, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
- Für Preisänderungen gilt ausschließlich § 6 Abs. 7.
- Stellt der Anbieter Funktionen ausdrücklich als Test- oder Vorschaufunktion bereit, gilt für diese § 4 Abs. 6 entsprechend.
§ 12 · Kundendaten, Datensicherung und Löschung
- Die vom Kunden eingegebenen Daten und die daraus erzeugten Berichte (nachfolgend „Kundendaten“) bleiben dem Kunden zugeordnet. Der Anbieter erwirbt an ihnen keine Rechte, die über das zur Vertragserfüllung Erforderliche hinausgehen.
- Der Anbieter sichert die Kundendaten im Rahmen des ordnungsgemäßen Betriebs regelmäßig. Diese Sicherung dient der Betriebssicherheit und ersetzt keine eigene Datensicherung des Kunden.
- Der Kunde sichert die von ihm benötigten Berichte vor Beendigung des Vertrages über die Exportfunktion der Software.
- Endet der Zugang zu den entgeltpflichtigen Funktionen, gleich aus welchem Grund, bewahrt der Anbieter die Kundendaten 30 Tage auf. Innerhalb dieser Frist stellt er sie dem Kunden auf dessen Anforderung in Textform in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung. Ein unmittelbarer Zugriff auf die Kundendaten über die Software besteht in diesem Zeitraum nicht; das Kundenkonto bleibt erreichbar. Nach Ablauf der Frist werden die Kundendaten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
- Löscht der Kunde sein Konto oder verlangt er dessen Löschung, werden die Kundendaten unverzüglich gelöscht. Absatz 4 Satz 4 gilt entsprechend.
§ 13 · Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter enthält die Datenschutzerklärung.
- Soweit der Anbieter im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Anbieter stellt dem Kunden hierfür auf Anforderung einen Vertragstext zur Verfügung.
- Für die Zulässigkeit der Verarbeitung der von ihm eingegebenen personenbezogenen Daten ist der Kunde verantwortlich.
§ 14 · Mängelhaftung
- Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung geeignet ist. Es gilt Mietrecht, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes bestimmt ist.
- Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
- Unerhebliche Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit begründen keine Mängelansprüche.
- Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform an und beschreibt dabei die Umstände so genau, dass eine Nachvollziehung möglich ist.
- Eine Minderung setzt die Anzeige des Mangels voraus. Für Zeiträume vor der Anzeige ist sie ausgeschlossen, soweit der Kunde die verspätete Anzeige zu vertreten hat.
§ 15 · Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach den vorstehenden Absätzen nur bis zu dem Betrag, der zur Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre.
- Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde ein mit der Software erzeugtes Ergebnis ohne die nach § 9 Abs. 2 geschuldete eigene fachliche Prüfung verwendet hat.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Ansprüche nach Absatz 1 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 16 · Geheimhaltung
- Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung.
- Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht bekannt werden, dem Empfänger bereits bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
- Die Verpflichtung besteht für die Dauer von drei Jahren nach Beendigung des Vertrages fort.
§ 17 · Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
- Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages können in Textform per E-Mail erfolgen. Maßgeblich sind die im Kundenkonto hinterlegte Adresse des Kunden und die in § 1 Abs. 1 genannte Anschrift des Anbieters. Der Kunde hält seine E-Mail-Adresse aktuell und empfangsbereit.
- Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Übertragung seines Geschäftsbetriebs auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung außerordentlich kündigen.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Der Vorrang von Individualabreden nach § 305b BGB bleibt unberührt.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.